AGB

Solution Marketing

1. Angebot und Abwicklung

1.1. Vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird dem Auftraggeber ein schriftliches oder mündliches Angebot unterbreitet, das freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keiner gesonderten Kostenfreigabe.
1.2. Der Auftraggeber legt vor der Vervielfältigung Korrekturmuster vor oder erteilt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatzes, Entwurfs oder der Reinzeichnung.
1.3. Solution Marketing ist berechtigt, die Arbeiten selbst auszuführen oder an Dritte zu übertragen.
1.4. Bevor ein Auftrag zustande kommt, muss der Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Solution Marketing zustimmen (mündlich oder schriftlich). Ohne diese Zustimmung beginnt Solution Marketing nicht mit der Arbeit. Sobald Solution Marketing mit der Arbeit beginnt, gilt dies als Bestätigung der AGBs durch den Auftraggeber.


2. Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

2.1. Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Daten, Vorlagen, Bilder und Texte frei von Rechten Dritter sind. Solution Marketing haftet nicht für Ansprüche Dritter und wird hiervon freigestellt.
2.2. Der Auftraggeber sorgt für Backups der übermittelten Daten. Solution Marketing haftet nicht für Verluste bei der Übertragung.
2.3. Solution Marketing haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Mängel an Datenträgern oder Systemen.
2.4. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen und umfassen im Zweifel einfache, nicht ausschließliche Rechte.
2.5. Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Mit-Urheberrecht.
2.6. Solution Marketing darf Entwürfe und Vervielfältigungen für Eigenwerbung nutzen.


3. Monatliche Pakete und Gestaltungsfreiheit

3.1. Gestaltungsfreiheit: Solution Marketing genießt Gestaltungsfreiheit. Änderungen während oder nach der Produktion gehen zulasten des Auftraggebers. Reklamationen zur künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
3.2. Verzögerungen durch den Auftraggeber: Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können eine angemessene Erhöhung der Vergütung begründen.
3.3. Monatliche Pakete:
Solution Marketing bietet sowohl monatliche Pakete mit fester Vertragslaufzeit (3, 6 oder 12 Monate) als auch monatliche Pakete ohne Mindestvertragslaufzeit an:

  • Pakete ohne Mindestvertragslaufzeit: Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende.
  • Pakete mit fester Vertragslaufzeit:
    • 3 oder 6 Monate: Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen vor Vertragsende.
    • 12 Monate oder länger: Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wird keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die zuletzt vereinbarte Laufzeit (bei Paketen ohne Mindestlaufzeit um jeweils einen Monat).
Für alle Pakete gilt: Solution Marketing erbringt die Leistungen im Voraus, die Vergütung wird jedoch erst nach Abschluss der Arbeiten fällig. Rechnungen werden jeweils zum festgelegten Zeitpunkt (in der Regel am 1. oder 15. eines Kalendermonats) gestellt.
3.4. Suchmaschinenoptimierung: Solution Marketing garantiert keine Top-Platzierungen bei Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach bestem Wissen und technischen Standards.
3.5. Conversions: Solution Marketing garantiert keine Conversions (z. B. Verkäufe, Leads, Anfragen) über Google Ads.


4. Vergütung

4.1. Allgemeines: Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der im Angebot festgelegten Bruttopreise. Alle Preise enthalten die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Zusätzliche Gebühren (z. B. Zölle, Lizenzgebühren) werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt, sofern diese anfallen.
4.2. Die Vergütung ist spätestens am 7. Werktag nach Ablieferung der Leistungen in voller Höhe fällig.
4.3. Bei umfangreichen Projekten kann Solution Marketing Vorschuss- oder Teilabrechnungen stellen.
4.4. Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.5. Nachträgliche oder größere Nutzung der Entwürfe kann nachberechnet werden.
4.6. Solution Marketing behält sich das Eigentum an allen überlassenen Materialien bis zur vollständigen Zahlung vor.
4.7. Mitwirkung des Auftraggebers: Das Mitwirken des Auftraggebers hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung.
4.8. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verlangt werden.
4.9. Stornierung oder plötzlicher Abbruch: Storniert der Auftraggeber einen Auftrag oder beendet diesen plötzlich, sodass Solution Marketing die Arbeiten nicht abschließen kann, behält Solution Marketing den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
4.10. Reisekosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.11. Solution Marketing ist berechtigt, notwendige Fremdleistungen zu bestellen. Die Kosten trägt der Auftraggeber.
4.12. Vertragsstrafe bei nicht fristgerechter oder plötzlicher Kündigung: Wird ein Vertrag vorzeitig oder plötzlich gekündigt, sodass Solution Marketing die Arbeit nicht sauber abschließen oder übergeben kann (z. B. durch den Entzug notwendiger Zugänge), ist Solution Marketing berechtigt, 50 % der monatlich vereinbarten Vergütung für die verbleibende Vertragslaufzeit als Vertragsstrafe zu berechnen. Bereits erbrachte Leistungen werden zusätzlich vergütet.
4.13. Fristgerechte Kündigung:

  • Pakete ohne Mindestvertragslaufzeit: Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende.
  • Pakete mit fester Vertragslaufzeit:
    • 3 oder 6 Monate: Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen vor Vertragsende.
    • 12 Monate oder länger: Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Solution Marketing verpflichtet sich zur sorgfältigen Auftragsausführung.
5.2. Schadensersatz ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
5.3. Solution Marketing haftet nicht für Fremdleistungen im Auftrag des Auftraggebers.
5.4. Der Auftraggeber versichert, dass alle übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind.
5.5. Freigegebene Entwürfe entbinden Solution Marketing von jeglicher Haftung.
5.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Arbeiten unverzüglich zu prüfen. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.
5.7. Solution Marketing hat das Recht zur dreimaligen Nachbesserung.
5.8. Solution Marketing übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung von Drittleistungen, z. B. Domains.


6. Haftungsausschluss für Tracking und Conversions

6.1. Solution Marketing integriert Tracking-Systeme nach bestem Wissen und Gewissen, basierend auf den bereitgestellten Informationen und technischen Voraussetzungen.
6.2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die finale Überprüfung der korrekten Tracking-Funktionalität und wird angehalten, im Zweifelsfall eine spezialisierte Tracking-Agentur einzuschalten.
6.3. Solution Marketing haftet nicht für Fehler oder Diskrepanzen im Tracking, die zu Abweichungen zwischen gemessenen und tatsächlichen Conversions führen.
6.4. Abweichungen im Tracking entbinden Solution Marketing von jeglicher Verantwortung.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags unberührt. Eine wirtschaftlich sinnvolle Ersatzregelung tritt an die Stelle unwirksamer Klauseln.
7.2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Deutschland.